Fachanwalt für Familienrecht
Kompetenz durch Qualifikation und Spezialisierung
Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung kompetent zur Seite. Wir regeln für Sie routiniert die folgenden Angelegenheiten:
Eheverträge / Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Beratung, Ausarbeitung und Überprüfung von Vereinbarungen
Scheidungen
Durchführung des Scheidungsverfahrens und Überprüfung des Versorgungsausgleichs
Vermögensauseinandersetzungen
Berechnung und Geltendmachung von Ansprüchen anlässlich der Scheidung / Trennung
Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt
Berechnung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
Kindesunterhalt
Berechnung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
Sorgerecht & Umgangsrecht
Beratung über die Rechte / Pflichten der Eltern und des Kindes sowie Vertretung vor dem Familiengericht
Elternunterhalt
Unterhaltsanspruch Eltern gegen Kinder bei z.B. Pflegebedürftigkeit, Heimunterbringung
Nichteheliche
Lebensgemeinschaften
Beratung über Rechte / Pflichten der Partner und Ansprüche bei Auflösung der Gemeinschaft
Gewaltschutz
Hilfe für Opfer von Gewalttaten, insbes. bei Gewalt in der Familie
Gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand
Am Ende leiden die Kinder. Das wollen Sie nicht und das wollen wir nicht. Der Verfahrensbeistand liegt uns besonders am Herzen, denn er betrifft unsere Kleinsten. Als erfahrener Anwalt des Kindes kümmere ich mich ausschließlich um die Interessen Ihres Kindes und vertrete diese vor Gericht. Als Vater von Zwillingen bin ich Zuhörer und Gesprächspartner von Kindern, sodass Sie hier auf den geübten und verständnisvollen Umgang mit Kindern vertrauen können.